Das 3 Säulen Prinzip der Schweizerischen Vorsorge
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf einem 3-Säulen-Prinzip. Dieses Prinzip ist in der Bundesverfassung (BV Art. 111) verankert und soll eine umfassende finanzielle Risikoabdeckung bei Tod, Invalidität und Alter gewährleisten.
1. Säule - Staatliche Vorsorge
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) bilden die 1. Säule. Zusammen mit allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) sollen sie die Existenz sichern.
2. Säule - Berufliche Vorsorge
Die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) und das Unfallversicherungsgesetz (UVG) bilden die 2. Säule des 3-Säulen-Prinzips. Für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen besteht in der Schweiz ein Obligatorium. Vorbildliche Arbeitgeber bieten zusätzlich zum Obligatorium ein Überobligatorium, welches die gesetzlichen Minima deutlich erhöhen können. Zusammen mit der 1. Säule (AHV/IV) soll die berufliche Vorsorge die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung, durch Ausrichtung von Leistungen im Alter, bei Tod oder Invalidität, in angemessener Weise ermöglichen.
3. Säule - Private Vorsorge
Die 3. Säule dient der privaten Selbstvorsorge und ist freiwillig. Mit ihr lassen sich Vorsorgelücken schliessen. Ziel ist es mit privaten Ersparnissen oder auch dem Kauf von Privateigentum individuell eine weitergehende Vorsorge aufzubauen.
Die private Vorsorge (Dritte Säule) unterteilt sich in:
Die Säule 3a ist an gesetzliche Auflagen gebunden; geniesst dafür aber Steuervorteile. Die Säule 3b ist flexibler (jederzeit auflösbar), dafür sind die Steuervorteile beschränkt. Beide Vorsorgelösungen werden sowohl in Form von Bank- als auch Versicherungsprodukten angeboten.
Erfahrungen zeigen, dass die Pensionszahlungen aus der 1. und 2. Säule in vielen Fällen zu tief sind, um den gewohnten Lebensstandard wirklich aufrecht erhalten zu können. Die dritte Säule - d. h. die freiwillige, private Vorsorge - nimmt daher eine wichtige Rolle in der Absicherung der finanziellen Zukunft ein.