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Vorsorge Säule 3a -➤ Frühpensionierung

Hintergrundinformationen und rechtliche Grundgrundlagen der Säule 3a beim Schritt in die vorzeitige Pensionierung

Nach der Frühpensionierung darf nicht mehr in die gebundene Vorsorge 3a eingezahlt werden. Die ausgerichtete Rente zählt als Ersatzeinkommen und ist somit kein eigentliches Erwerbseinkommen.

Übergang vom Berufsleben in die Frühpensionierung

Im Jahr, in dem die Erwerbstätigkeit beendet wird, kann der volle Beitrag in die Säule 3a geleistet werden und somit auch von der Steuer abgezogen werden. Ab dem Folgejahr dürfen die Vorsorgeträger (Banken, Versicherungen) keine Beiträge mehr entgegennehmen. Wenn Sie früher in Rente gehen möchten, macht es dadurch Sinn Ihre Frühpensionierung vorzeitig und gezielt zu planen.

Fälligkeit der Säule 3a

Bis zur letztendlichen Fälligkeit, dem ordentlichen AHV-Rentenalter, kann das Säule 3a Kapital unangetastet bleiben. Zudem dürfen die gebundenen Vorsorgegelder bis zu fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters bezogen werden.

Frühpensioniert und weiterhin AHV-pflichtiges Einkommen

Übt der Frühpensionierte einen Nebenerwerb mit einem AHV-pflichtigen Einkommen aus, kann er weiter/wieder in die Säule 3a einzahlen. Entscheidend bis zu welcher Höhe Beiträge eingezahlt werden dürfen ist, ob der Vorsorgenehmer einer Pensionskasse angeschlossen ist oder nicht.

Die Planung der Frühpensionierung sollte seriös erfolgen. AHV-Rente bekommt man beispielsweise frühestens zwei Jahre vor der gesetzlichen Pensionierung, Renten von Pensionskassen drei bis fünf Jahre vor dem ordentlichen Ruhestand.

Erster Schritt zur Planung der Frühpensionierung ist das Erstellen der eigenen Budgetrechnung. Dabei sollten während einiger Monate alle Ausgaben festgehalten werden. Zusätzlich sollten auch die Kosten, die nur quartalsweise, halbjährlich oder jährlich anfallen, festgehalten werden. Unvorhergesehenes und die jährliche Preissteigerung (Teuerung) sollten immer mit einkalkuliert werden.

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