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Vorsorge Säule 3a -➤ Sparen mit Versicherungsschutz

Säule 3a Vorsorgelösungen von Versicherungen

Versicherung-Saeule-3aSchweizer Versicherungen dürfen, ebenso wie Banken, Vorsorgeprodukte für die Säule 3a anbieten. Dabei unterscheiden sich die Produkte in einem wesentlichen Punkt. Bei der Versicherungslösung ist immer ein Versicherungsschutz integriert.

Für Versicherungen und Banken gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben und Bezugsmöglichkeiten.

Beide Versicherungslösungen bieten neben dem reinen Alterssparprozess einen umfassenden Risikoschutz, während der Laufzeit, für Invalidität und Tod. Bei Invalidität wird eine vorher vereinbarte, monatliche Rente ausgezahlt. Bei Tod wird ein vereinbartes Todesfallkapital ausgezahlt. Zusätzlich lässt sich eine Prämienbefreiung versichern, falls es im Verlauf der Vertragsfrist zu einer Erwerbsunfähigkeit kommt.

Zu Beginn entscheidet man sich für die Höhe der jährlichen Einzahlungen. Die Versicherungen sprechen von einer Prämie. Die Prämie der Vorsorgeversicherung 3a setzt sich aus der Spareinlage, Versicherung und dem Kostenanteil zusammen. Die genaue Aufteilung dieser drei Komponenten wird von der Versicherung nicht ausgewiesen.

Die eigentlichen Kosten entstehen vor allem beim Abschluss der Versicherung durch die Provisionszahlung an den Versicherungsverkäufer. Löst man die Vorsorgeversicherung vor Vertragsende auf, was in einzelnen, gesetzlich vorgegebenen Fällen möglich ist, dann erhält man nur einen Rückkaufwert zurück, da der Kostenanteil über viele Jahre amortisiert werden muss.

A) Poduktangebot Säule 3a von Versicherungen

Versicherungen bieten eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorsorge 3a Produkten an. Grundsätzlich basieren die Versicherungsprodukte auf der Vorsorgepolice 3a und der fondsgebundenen Vorsorgepolice 3a.

1. Vorsorgepolice 3a

Die Vorsorgepolice 3a kombiniert Risikoschutz (Invalidität und Tod) mit einem garantierten Alterskapital. Zusätzlich lässt sich eine Prämienbefreiung versichern, falls es im Verlauf der Vertragsfrist zu einer Erwerbsunfähigkeit kommt.

Garantierte Leistungen und Mindestverzinsung der Vorsorgepolice 3a

Die versicherten Leistungen der Vorsorgepolice sind in der vereinbarten Höhe garantiert. Das eingezahlte Kapitel wird mit einem garantierten Zinssatz verzinst. Dieser Zinssatz wird auch technischer Zins genannt.

Überschussbeteiligung (Bonus) der Vorsorgepolice 3a

Eine weitere Besonderheit der Vorsorgepolice ist die Überschussbeteiligung. Je nach Risiko- und Kostenverlauf erzielt die Versicherungsgesellschaft Zusatzgewinne. Die Versicherung, welche die Versicherung der beruflichen Vorsorge betreibt, ist gesetzlich verpflichtet einen Teil dieser Zusatzgewinne in Form einer Überschussbeteiligung auszuzahlen. Der Überschuss wird jedes Jahr aufgrund des Geschäftsergebnisses neu festgelegt und kann daher nicht garantiert werden. Die Überschussanteile werden bei der Vorsorgepolice 3a zur Erhöhung des Alterskapitals eingesetzt.

2. Fondsgebundene Vorsorgepolice Fonds 3a

Die fondsgebundene Vorsorgepolice 3a kombiniert Risikoschutz (Invalidität und Tod) mit einem Wertschriftensparprozess. Zusätzlich lässt sich eine Prämienbefreiung versichern, falls es während der Vertragslaufzeit zu einer Erwerbsunfähigkeit kommt. Der Sparanteil der Prämie wird direkt in Wertschriften investiert. Die Gewichtung beruht auf denselben gesetzlichen Vorschriften, wie die Anlagen der Pensionskassen. Massgebend ist die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2). Der Aktienanteil der gesamten Angebotspalette ist auf maximal 50% begrenzt. Wenn diese gesamthaft weniger Aktienquote hat, dann sind einzelne Vorsorgefonds bis 100% Aktienanteil erlaubt.

Durch die Investition des Sparanteils in Wertschriften erhöhen sich die möglichen Renditechancen und der zugesicherte Zins der Vorsorgepolice kann im günstigsten Fall überstiegen werden. Allerdings kann es zu Verlusten kommen, da die Wertschriftenkurse auch nach unten fallen können. Je höher der Aktienanteil ist, desto höher ist das Verlustrisiko.
Nach Ablauf der fondsgebundenen Vorsorgepolice, sprich bei ordentlichem Bezug, erhält der Versicherungsnehmer eine einmalige Kapitalauszahlung im Wert der Fondsanteile. Gewisse Versicherungsgesellschaften sagen ein Mindestalterskapital zu, wenn prognostizierte Wertpapiersteigerungen nicht auftreten.

B) Was sollte beim Abschluss einer (fondsgebundenen) Vorsorgepolice beachtet werden?

Notwendigkeit Versicherungschutz: Ist ein Versicherungsschutz wirklich notwendig?

Langfristige Zahlungsfähigkeit: Kann und will man die Prämie in der Zukunft regelmässig zahlen?

Zinsgarantie: Sollte bei der Vorsorgepolice möglichst hoch sein

Fondsrendite: Sollte bei der fondsgebundenen Vorsorgepolice möglichst hoch sein

Alterskapital: Sollte bei der fondsgebundenen Lösung garantiert sein

Gebühren/Kosten: möglichst transparent und gering

Zahlungsunterbruch: Es gibt Produkte, bei welchen dies vorgesehen ist (z.B. bei Mutterschaft)

Kontoauszüge und Steuerbescheinigung: kostenlos

C) Rückkaufswert einer (fondsgebundenen) Vorsorgepolice

Vorsorgepolicen werden bis zum Pensionsalter abgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Ausnahmen für einen vorzeitigen Bezug des gebundenen Vorsorgekapitals. Wenn die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind, kann der Vertrag frühzeitig aufgelöst werden. Im Versicherungswesen bezeichnet man dies auch als Rückkauf der Vorsorgepolice.

Da die eingezahlten Beträge (Prämien) in Spareinlage, Versicherung und Kostenanteil aufgeteilt werden, kann es beim vorzeitigen Bezug zu bösen Überraschungen kommen. Der Rückkaufswert entspricht nämlich nur der Spareinlage (plus Zinsen) abzüglich der noch nicht amortisierten Abschlusskosten.

Was sollte beim Rückkauf einer (fondgebundenen) Vorsorgepolice beachtet werden?
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorraussetzungen
    • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum oder Rückzahlung von bestehenden Hypotheken
    • Einkauf in eine Pensionskasse
    • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Wechsel der bisherigen selbständigen Erwerbstätigkeit
    • Endgültiges Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
    • Bezug einer Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung und das Invaliditätsrisiko ist nicht mit einer Zusatzversicherung abgesichert
  • Der Rückkaufwert kann geringer als die eingezahlten Prämien sein
    • Die beim Versicherungsabschluss anfallenden Abschlusskosten (typischerweise 4-8% von der Versicherungssumme) werden über die Versicherungsdauer amortisiert. Beim Rückkauf wird nur der verzinste Sparteil ausgezahlt
  • Der Versicherungsschutz entfällt
    • Durch den Rückkauf erlischt ein allfälliger Versicherungsschutz bei Tod und Invalidität. Wird später erneut abgeschlossen oder auf eine reine Risikoversicherung umgestellt, erfolgt eine weitere Gesundheitsprüfung. Je älter der Vorsorgenehmer ist, desto höher ist der Risikoteil der Prämie

D) Vor- und Nachteile von Vorsorgelösungen 3a bei Versicherungen

Vorteile:
  • Neben dem Aufbau von Alterskapital ist ein Versicherungsschutz für Invalidität und Tod integriert
  • Prämienbefreiung bei Invalidität kann mitversichert werden
  • „Sparzwang“, da die Prämienzahlung nicht ausgesetzt werden darf
Nachteile:
  • Prämienzahlung kann bei den meisten Versicherungen nicht ausgesetzt werden (Zahlungszwang)
  • Vorbezug ist nur durch Rückkauf möglich (Rückkaufverluste)
  • Geringe Flexibilität
  • Wechsel der Versicherung nur unter Rückkaufverlusten möglich

E) Fazit

Der vorgegebene Sparzwang kann sich für gewisse Leute positiv auswirken. Dies gewährleistet eine regelmässige Einzahlung der Prämien. Bei der nicht fondsgebundenen Vorsorgepolice erreicht man am Ende der Laufzeit ein garantiertes Alterskapital. Darüber hinaus besteht ein Versicherungsschutz für sich und seine Angehörigen. Die fondsgebundene Vorsorgepolice sollte ein garantiertes Alterskapital ausweisen.