Vorsorge Säule 3a -➤ Steuern bei Bezug der Vorsorgegelder
Der vorzeitige sowie ordentliche Bezug der gebundenen Vorsorge 3a Gelder zieht eine unmittelbare Besteuerung nach sich
Der Vorbezug als auch der ordentliche Bezug der Säule 3a, bedingen die sofortige Besteuerung des entsprechenden Betrags. Der Vorsorgeträger (Bank/Versicherung) muss den Bezug unmittelbar an die Eidgenössische Steuerverwaltung melden. Daraufhin wird der entsprechende Steuerbetrag berechnet und durch das Gemeindesteueramt bzw. kantonale Steueramt eingezogen.
Kapitalleistungen der gebundenen Selbstvorsorge werden gesondert besteuert. D.h., dass die Veranlagung separat zur ordentlichen Steuer bzw. Quellensteuer (bei Ausländern) vorgenommen wird. Damit wird vermieden, dass diese ausserordentlichen Vorsorgeeinkünfte, die reguläre Jahreseinkommensversteuerung in eine höhere Progressionsstufe treiben.
Die zu bezahlende Steuer unterteilt sich in einen Bundessteueranteil und einen Anteil für die Gemeinde und Kanton
Auf Bundesebene unterliegen die 3te Säule Bezüge einer vollen Jahressteuer, die zu einem Fünftel der Tarife der ordentlichen Bundessteuer berechnet wird. Kantone und Gemeinden setzen unterschiedliche Steuertarife (inkl. Progression), die geringer sind als die regulären Einkommensteuertarife, an.
Das ausgezahlte Kapital geht in privates Vermögen über. Die Erträge unterliegen demnach der Verrechnungssteuer und müssen bei der Steuererklärung angegeben werden.
Achtung Steuerprogression:
- Beziehen Ehepaare bzw. eingetragene Partner das Säule 3a-Guthaben im gleichen Jahr, dann wird der Gesamtbezug zur Bestimmung des progressiven Steuersatzes, von der Steuerbehörde, zu Grunde gelegt
- Wird das Pensionskassenkapital (2. Säule) im gleichen Jahr wie das Säule 3a Guthaben bezogen, dann werden beide Leistungen zusammengezählt und entsprechend progressiv gemeinsam besteuert. Die allfällige Auszahlung des Pensionskassenguthabens sollte daher nicht im gleichen Jahr mit der Auszahlung der Säule 3a geschehen.
Die persönliche Berechnung der anfallenden Steuer bei Bezug können Sie z.B. hier durchführen (Link zum Credit Suisse Kapitalbezug Steuerrechner)
Alternativ empfehlen wir die Internetseite der jeweiligen Kantonsteuerbehörde. Dort finden sich weitere Information und detaillierte Berechnungen.