Vorsorge Säule 3a -➤ Kurz und bündig erklärt
Gebundene private Vorsorge - Die steuerbegünstigte Säule 3a im Überblick
Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) ist eine Vorsorgeform, die auf dem verfassungsmässigen 3-Säulen-Prinzip basiert. Gestützt wird die Säule 3a durch die Steuer- und Eigentumspolitik des Bundes.
Die dritte Säule 3a ist in der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) eingehend geregelt und ist am 1. Januar 1986 in Kraft getreten.
Im Wesentlichen ist sie geprägt durch ihre steuerliche Privilegierung, welche darin besteht, dass die Beiträge (Einzahlung) an die anerkannten Vorsorgeformen steuerabzugsfähig sind. Die Vorsorgeleistungen (Auszahlung) werden analog der 2. Säule privilegiert besteuert.
Über das Kapital der Säule 3a kann nicht jederzeit verfügt werden, da es für die Finanzierung des Alters vorgesehen ist. Ausnahmen werden auf den folgenden Seiten beschrieben.
Zugelassen sind nur zwei Vorsorgeformen:
- Die gebundene Vorsorgeversicherung bei einer der Schweizer Versicherungsgesellschaft.
- Die gebundene Vorsorgevereinbarung mit einer Bankstiftung bzw. Vorsorgestiftung, die von einer Schweizer Bank gegründet wurde.
Die Säule 3a kann wie bereits erwähnt im Rahmen der Vorsorge bei einer Bank oder einer Versicherung abgeschlossen werden. Hier empfehlen wir die weiterführenden Informationen zur Säule 3a bei UBS.