Gesetzliche Auflagen für Lehrlinge, Studenten und junge Leute im Rahmen der 3ten Säule
Dürfen Lehrlinge, Studenten und junge Leute in die Säule 3a einzahlen und einen Steuerabzug vornehmen?
Grundsätzlich gilt, dass jeder in die Säule 3a einzahlen darf, der in der Schweiz ein AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielt. Erwerbstätigkeit ist z.B. durch die Berufslehre, den bezahlten Ferienjob, Jobben im Allgemeinen, eine Festanstellung, eine selbständige Erwerbstätigkeit usw. gegeben.
Erwerbstätige müssen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres (also im 18. Lebensjahr) AHV-Beiträge entrichten.
Lehrlinge, erwerbstätige Studenten und erwerbstätige junge Leute dürfen daher in die Säule 3a einzahlen. Dazu gelten die folgenden Rahmenbedingungen.
Inhaltsverzeichnis
Welchen Beitrag dürfen Lehrlinge, Studenten und junge Leute in die Säule 3a einbezahlen?
Die Höhe der maximalen Einzahlungsbeträge für die gebundene dritte Säule hängt davon ab, ob die junge Person einer beruflichen Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) angeschlossen ist oder nicht. In Bezug auf den Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung ist es dabei irrelevant, ob neben Todesfall- und Invaliditätsbeiträgen auch Alterssparbeiträge (1. Januar des Jahres, in dem das 25. Lebensjahr vollendet wird) in die Pensionskasse eingezahlt werden müssen.
Lehrlinge, erwerbstätige Studenten und junge Leute sind obligatorisch BVG-versichert, wenn das Jahreseinkommen (brutto) über dem BVG-Mindestjahreslohn (für 2021, 2022: CHF 21'510) liegt. Als Grundlage dient hierbei das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).
Einzahlung und Steuerabzug für Lehrlinge, Studenten und junge Leute mit Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse)
Lehrlinge, erwerbstätige Studenten und junge Leute, die einer Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen maximal den Betrag der sogenannten kleinen Säule (klicken Sie hier für den aktuellen Betrag der kleinen Säule 3a) in die gebundene 3te Säule einzahlen. Der Maximalwert ist nicht an die Höhe des Lohns gebunden. Die tatsächlich eingezahlten Beiträge können, im Rahmen der Steuererklärung, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
Lisa studiert Medizin an der Uni Bern. In der Zeit vor ihrem Studium hat sie eine Ausbildung zur Krankenschwester gemacht. Um das Medizinstudium zu finanzieren, arbeitet sie regelmässig am Kantonsspital Bern in ihrem alten Beruf als Krankenschwester.
Sie erzielt dabei ein Nettoerwerbseinkommen (nach Abzug AHV/IV/EO/ALV) von CHF 24'300. Lisa ist durch ihren Arbeitgeber der Pensionskasse angeschlossen.
Deshalb darf sie maximal CHF 6'883 (Stand 2021, 2022) in die gebundene 3te Säule einzahlen. Das steuerbare Einkommen reduziert sich durch den eingezahlten Betrag entsprechend, wenn Lisa, im Rahmen der Steuererklärung, die Säule 3a Einzahlung geltend macht.
Einzahlung und Steuerabzug für Lehrlinge, Studenten und junge Leute ohne Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse)
Lehrlinge, erwerbstätige Studenten und junge Leute die keiner Pensionskasse angeschlossen sind, dürfen bis zu 20% des Nettoerwerbseinkommens, maximal aber den Betrag der sogenannten grossen Säule 3a (klicken Sie hier für den aktuellen Betrag der grossen Säule 3a) in die gebundene 3te Säule einzahlen. Das Nettoerwerbseinkommen entspricht dem Bruttoeinkommen abzüglich der Beiträge für AHV/IV/EO/ALV. Die tatsächlich eingezahlten Beträge können, im Rahmen der Steuererklärung, vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Ein Beispiel soll dies verdeutlichen:
Luca macht eine Lehre als Koch. Er ist im dritten Lehrjahr und verdient Netto CHF 1'250 im Monat. Luca bekommt zusätzlich einen 13. Monatslohn und verdient somit Netto CHF 16'250 in diesem Jahr.
Das entsprechende Buttoerwerbseinkommen liegt bei Luca unterhalb des BVG-Mindestjahreslohns. Er ist durch seinen Arbeitgeber nicht bei einer Pensionskasse versichert.
Luca darf daher bis zu 20% (= maximal CHF 3'250) in die Säule 3a einzahlen. Das steuerbare Einkommen reduziert sich durch den eingezahlten Betrag entsprechend, wenn Luca, im Rahmen der Steuererklärung, die Säule 3a Einzahlung geltend macht.
Macht es Sinn in jungen Jahren in die gebundene Säule 3a einzuzahlen?
Freiwillig Sparen und Vorsorgen kann man nicht früh genug beginnen. Je früher der Startzeitpunkt, desto mehr finanzielle Mittel stehen einem in der Zukunft zur Verfügung. Kleine aber konstante Einzahlungen resultieren Dank des Zinseszinseffekts zu beträchtlichen Vermögen im Alter.
Altersvorsorge ist mehrheitlich ein langfristiger Prozess und dient der finanziellen Sicherheit im Alter. Das Geld der Säule 3a ist gesetzlich gebunden und kann nur in gewissen Fällen vorbezogen werden. Das gesparte Vorsorgekapital kann z.B. für den Kauf des lange gewünschten Eigenheims oder die geplante Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit eingesetzt werden.
Es existieren zwei Möglichkeiten der gebundenen 3ten Säule:
- Die Vorsorgeversicherung bei einer Schweizer Versicherungsgesellschaft
- Die Vorsorgevereinbarung bei einer Schweizer Bank
Banklösungen bieten die grössere Flexibilität. Versicherungslösungen offerieren einen zusätzlichen Versicherungsschutz. Die Vor- und Nachteile sollten genau abgewägt werden. Es empfiehlt sich für junge Leute in den ersten Jahren zunächst eine flexible Vorsorgelösung (z.B. Konto, Wertschriftensparen) bei einer Bank. Es gibt Versicherungen (mit einer Bank als Kooperationspartner), die Vorsorgekonten analog wie bei Banken anbieten.