Vorsorge Säule 3a -➤ Vorbezug des Vorsorgekapitals
Wann darf ich die gebundenen Säule 3a Gelder vorbeziehen (Vorzeitige Ausrichtung und Auszahlung der Altersleistungen)?
Aufgrund der steuerlichen Privilegierung gibt es gesetzlich limitierte Bezugsmöglichkeiten. Die Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3) unterscheidet zwischen vorzeitigen und ordentlichen Bezug.
Vorzeitiger Bezug bedeutet, dass das Kapital vor der eigentlichen Pensionierung entnommen wird. Dabei verhält sich die Vorsorge bei Banken häufig flexibler. Dort können, ohne entscheidende Kostenfolgen, die aktuell vorhandenen Säule 3a Gelder entnommen werden.
Anders verhält es sich, wenn eine Vorsorgepolice 3a bei einer Versicherung abgeschlossen wurde. Eine vorzeitige Auflösung der Police ist meist mit Verlusten verbunden, weil bei der Versicherung Geld zur Abdeckung des Risikos, der Kosten sowie der Verkaufsprovision abgezweigt wird und so nur der reine Sparteil ausbezahlt werden kann. In einer frühen Auszahlungsphase ist dies meist deutlich weniger, als tatsächlich eingezahlt wurde.
Ist die vorbeziehende Person verheiratet oder lebt sie in einer eingetragenen Partnerschaft, so ist der Vorbezug nur zulässig, wenn der Ehegatte, die eingetragene Partnerin oder der eingetragene Partner schriftlich zustimmt.
Wird die Zustimmung verweigert (z.B. bei Scheidungsstreitigkeiten), so kann die vorbeziehende Person das Gericht befragen.
Folgende Ausnahmen rechtfertigen den Vorbezug der gebundenen Vorsorge:
- Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum
- Verpfändung für selbstbewohntes Wohneigentum (Anmerkung: kein Vorbezug i.d.S.)
- Rückzahlung von bestehenden Hypotheken
- Renovation von selbstbewohntem Wohneigentum
- Einkauf in die eigene Pensionskasse (berufliche Vorsorge)
- Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Wechsel der bisherigen selbständigen Erwerbstätigkeit
- Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
- Bezug einer Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung und das Invaliditätsrisiko ist nicht mit einer Zusatzversicherung abgesichert
Der vorzeitige Bezug zieht eine unmittelbare Besteuerung nach sich
Der Vorbezug der Säule 3a Vorsorgegelder bedingt die sofortige Besteuerung des entsprechenden Betrags.
Ausführliche Information finden Sie hier.
Wie häufig darf das angesparte Kapital vorbezogen werden?
Eine Auszahlung der Säule 3a Gelder, im Rahmen der Wohneigentumsförderung WEF (Kauf, Amortisation Hypothek und Renovation), darf nach Gesetz alle 5 Jahre geltend gemacht werden. Bei Ehepartnern oder eingetragenen Partnerinnen bzw. Partnern gilt die Regel für jeden Partner einzeln, da sie unabhängig voneinander Anrecht auf Ihr Kapital haben. Details dazu finden Sie auf den entsprechenden Unterseiten (wie häufig darf vorbezogen werden).
Im Fall der anderen, erlaubten Vorbezüge sieht das Gesetz dahin gehend keine Beschränkung vor.
Vorbezug nach Erreichen des Alters 59 bei Frauen und 60 Jahren bei Männern entspricht dem ordentlichen Bezug der 3. Säule Guthaben
Die gebundenen Vorsorgegelder dürfen aus gesetzlicher Sicht ab fünf Jahren vor Erreichen des ordentlichen AHV-Rentenalters (Stand 2018: 59 bei Frauen bzw. 60 Jahre bei Männern) bezogen werden. Das heisst, ab Erreichen dieses Alters entfällt die Gebundenheit des Säule 3a Kapitals und das Geld kann voraussetzungslos bezogen werden. Es handelt sich dabei um den ordentlichen Bezug.