Vorsorge Säule 3a -➤ Wie viele Konten oder Policen darf ich eröffnen?
Maximale Anzahl 3a Vorsorgekonten, Vorsorgepolicen und weiterer 3. Säule Vorsorgevereinbarungen
Die Eidgenössische Steuerverwaltung beschränkt die Anzahl der Säule 3a Beziehungen bei Banken (Bankstiftungen) oder auch Versicherungen nicht.
Allerdings gilt der maximale Einzahlungsbetrag für die Gesamtheit der Beziehungen und nicht für jede einzelne. D.h., wenn ein Vorsorgenehmer z.B. parallel auf ein Vorsorgekonto, eine Wertschriftenvorsorge und eine Vorsorgepolice einzahlt, dann gilt in der Summer der gesetzlich maximale Gesamteinzahlungsbetrag für das laufende Jahr.
Aus gesetzlicher Sicht gibt es damit keine Einschränkung in der maximalen Anzahl an Vorsorgebeziehungen. Es gibt einige Banken und Versicherungen, die von sich aus eine maximale Anzahl an Vorsorgebeziehungen bei ihrem Institut vorgeben (z.B. zwei, drei oder fünf). Der jeweilige Kundenberater sollte dazu nähere Angaben machen können. Diese Art von Limitierung gilt nur für das betroffene Institut. Bei anderen Instituten dürfen weitere Vorsorgebeziehungen eröffnet werden.
Sinnvoll sind mehrere 3. Säule Beziehungen
Es ist sehr sinnvoll mehrere Säule 3a Vorsorgebeziehungen zu führen. Dazu gibt es hauptsächlich drei Gründe.
- Steuerersparnis bei gestaffelter Auflösung der gebundenen dritten Säule
- Schutz der Vorsorgegelder bei Konkurs der Bank (Einlegerschutz)
- Flexibilität bei vorzeitigem Bezug der Säule 3a Gelder
Kapitalleistungen der gebundenen dritten Säule werden progressiv besteuert. Eine gestaffelte Auflösung, dank mehrerer Vorsorgebeziehungen, führt so zu einer Steuerersparnis.
Inhaber von Säule 3a Vorsorgeersparnissen sind im Fall eines Bankkonkurses gesetzlich durch einen erweiterten Einlegerschutz abgesichert. Pro Bank gilt ein Maximalbetrag von CHF 100'000.
Säule 3a Gelder dürfen für bestimmte, gesetzlich geregelte, Bedürfnisse frühzeitig vor der Pensionierung bezogen werden. In den meistens Fällen gilt, dass das gesamte Geld einer Vorsorgebeziehung entnommen werden muss und dadurch eine Steuer für den kompletten Betrag anfällt.
Folgende Vorgehensweisen haben sich in der Vergangenheit bewährt
Vorgehensweise A):
Es werden 2-3 Beziehungen bei verschiedenen Instituten (Bank, Versicherung) eröffnet und der jährliche, maximale Einzahlungsbetrag auf die verschiedenen Beziehungen (Konten, Policen) verteilt.
Vorgehensweise B):
Alternativ kann vorerst eine Vorsorgebeziehung eröffnet werden und dort über die Jahre bis z.B. CHF 50'000 bis 100'000 eingezahlt werden. Der Betrag übersteigt somit nicht den gesetzlichen Einlegerschutz und das Geld ist sicher. Dieses Vorgehen macht besonders bei Vorsorgekonten Sinn, da bei einem allfälligen Bankwechsel (z.B. aufgrund höherer Zinsen) nur ein Konto gewechselt werden muss.