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Vorsorge Säule 3a -➤ Finanzierung Wohneigentum durch Vorbezug

Finanzierung des selbstbewohnten Wohneigentums durch Vorbezug des angesparten Säule 3a Kapitals

eigenheim-finanzierung-saeule-3a-kleinMit der gebundenen Vorsorge 3a kann man selbstbewohntes Wohneigentum steuergünstig (erst-) finanzieren.

Gesetzliche Vorschriften, analog dem Vorbezug der Pensionskasse, geben allerdings klare Richtlinien vor. Die gesetzlichen Grundlagen findet man unter der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV 3 Art. 3).

Das bereits angesparte Vorsorgekapital kann dabei beim Kauf oder beim Bau eines selbstbewohnten Eigenheims (dazu zählen: Haus, Stockwerkeigentum, Anteilschein an einer Wohnbaugenossenschaft) bezogen und als Eigenkapital eingesetzt werden.

Zudem besteht die Möglichkeit das gesparte Geld alternativ dafür zu verpfänden.

Säule 3a Vorbezug und Verpfändung ist Alleineigentümern, Miteigentümern und Gesamteigentümern vorbehalten, die das Eigenheim, als Hauptwohnsitz, selbst bewohnen

Den Vorbezug bzw. die Verpfändung der gebundenen 3ten Säule, im Rahmen der Wohneigentumsförderung, dürfen nur selbstbewohnende Eigentümer vornehmen. Als Eigentümer gilt die Person (Alleineigentum) bzw. die Personen (Miteigentum oder Gesamteigentum), die im Grundbuch eingetragen ist bzw. sind.

Wohneigentum gilt als selbstbewohnt bzw. selbstgenutzt, wenn sich der tatsächliche und gemeldete Wohnsitz (Hauptwohnsitz) dort befindet. Aufgrund dessen ist die Finanzierung eines Zweitwohnsitzes oder z.B. einer Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Kauf eines Mehrfamilienhaus, mit einer integrierten Wohnung als Hauptwohnsitz, kann nur anteilmässige, für die Wohnung selbst, aus der Säule 3a finanziert werden.

3te Säule Vorbezug und Verpfändung für reines Bauland ist nicht erlaubt

vorbezug-baugrundstueck-saeule-3a-kleinDie vorzeitige Auszahlung der Säule 3a ist in BVV 3 Art. 3 bis 6 beschrieben. Zudem gilt die Definition von Wohneigentum aus WEFV Art. 2.

Wohneigentum ist demnach nur die Wohnung und das Einfamilienhaus. Bauland ist deshalb kein Wohneigentum und somit ist der Vorbezug bzw. eine Verpfändung dafür nicht gestattet.

Wie häufig darf Kapital für die Finanzierung des Eigenheims vorbezogen werden und wie hoch ist der Mindestbetrag?

Die Auszahlung der Säule 3a Gelder darf maximal alle 5 Jahre geltend gemacht werden und kann jeweils ohne Mindestbetrag vorgenommen werden.

Bei der Auszahlung wird das Vorsorgekapital zu einem reduzierten Satz, getrennt vom übrigen Einkommen, versteuert. Dabei werden alle Auszahlungen eines Jahres zusammengezählt. Die detaillierten Informationen zur Besteuerung des vorbezogenen 3a-Kapitals finden Sie unter dem vorherigen Link.

Aufgrund des zusätzlichen Eigenkapitals verringert sich die Hypothek und somit der fällige Hypothekarzins.

Dürfen beide Ehepartner bzw. eingetragene Partner(innen) die 3. Säule vorbeziehen?

2-ehepaar-eigenheim-saeule-3a-kleinBei Ehepartnern oder eingetragenen Partnerinnen bzw. Partnern gilt der Bezug für jeden Partner einzeln. So kann z.B. ein Ehegatte einen Vorbezug im Jahr 2021 und der andere im Jahr 2022 vornehmen.

Voraussetzung ist, dass die Ehegatten (oder eingetragene Partnerinnen bzw. Partner) Miteigentümer am selbstbewohnten Wohneigentum sind oder sich das Wohneigentum im Gesamteigentum beider Partner befindet.

Teilbezug des Säule 3a Kapitals für Wohneigentum ist bis fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters erlaubt

Ein Teilbezug ist bis fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Stand 2020: Mann 60, Frau 59 Jahre) möglich. Danach kann nur noch die gesamte Summe aus dem jeweiligen Vorsorgeverhältnis bezogen werden. Daher ist immer sinnvoll mehrere Säule 3a Vorsorgebeziehungen zu führen.

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