Freie Vorsorge 3b – Was bieten Versicherungen? - Risikoversicherungen
Risikoversicherungen sind nicht vermögensbildende Kapitalversicherungen
Risikoversicherungen bezwecken die Abdeckung von finanziellen Lücken bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität). Sie enthalten keinen Sparteil, haben daher keinen Rückkaufswert und sind somit nicht vermögensbildend. Bei Eintritt des Versicherungsfalls wird die vertraglich garantierte Risikoleistung ausgezahlt. Die Finanzierung erfolgt durch periodische Prämien.
Todesfallversicherung
Mit der Todesfallversicherung wird das finanzielle Risiko der Hinterbliebenen durch das frühzeitige Ableben des Versicherungsnehmers abgesichert. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird das sogenannte Todesfallkapital oder eine monatliche Rente an die bezeichnete(n) Person(en) ausgezahlt. Erlebt der Versicherungsnehmer den Vertragsablauf, so werden keine Leistungen erbracht.
Die Todesfallversicherung wird häufig als Sicherheit für die Rückzahlung eines Kredites verlangt. Je nach Vermögens- und Familienverhältnissen z.B. eines Hypothekarkreditnehmers, wird von den Banken der Abschluss einer Todesfallrisikoversicherung zur Bedingung der Kreditvergabe gemacht.
Da bei dieser Art Versicherung kein Sparprozess (vgl. gemischte Kapitallebensversicherung) enthalten ist, ist die Prämie entsprechend tiefer.
Erwerbsunfähigkeitsversicherung
Mit der Erwerbsunfähigkeitsversicherung wird das finanzielle Risiko durch die unfall- oder krankheitsbedingte Erwerbsunfähigkeit des Versicherungsnehmers abgesichert. Kommt es während der Vertragslaufzeit zu einer Invalidität, wird ein Ersatzeinkommen (Rente) ausgezahlt. Erlebt der Versicherungsnehmer den Vertragsablauf, so werden keine Leistungen erbracht.