Private Vorsorge - Warum ist die dritte Säule so wichtig?
Was steckt hinter der Privaten Vorsorge?
Als private Vorsorge werden die Vorsorgemöglichkeiten der Dritten Säule bezeichnet. Die 3te Säule dient der privaten Selbstvorsorge und ist freiwillig. Mit ihr lassen sich Vorsorgelücken der ersten und zweiten Säule (AHV und Pensionskasse) schliessen. Ziel ist es z.B. mit privaten Ersparnissen oder auch dem Kauf von Privateigentum, individuell eine weitergehende finanzielle Vorsorge aufzubauen. Die private Vorsorge umfasst schlussendliche die Bereiche Kapitalbildung und Risikoabsicherung.
Die private Vorsorge (3. Säule) unterteilt sich in:
Die Säule 3a ist an gesetzliche Auflagen gebunden; geniesst dafür aber Steuervorteile. Die Säule 3b ist flexibler (jederzeit auflösbar), dafür sind die Steuervorteile beschränkt. Beide Vorsorgelösungen werden sowohl in Form von Bank- als auch Versicherungsprodukten angeboten.
Erfahrungen zeigen, dass die Pensionszahlungen aus der 1. und 2. Säule in vielen Fällen zu tief sind, um den gewohnten Lebensstandard wirklich aufrecht erhalten zu können. Die 3. Säule - d. h. die freiwillige, private Vorsorge - nimmt daher eine wichtige Rolle in der Absicherung der finanziellen Zukunft ein.
Warum soll ich in die 3te Säule einzahlen?
Die Leistungen der 1. und 2. Säule erlauben es den meisten nur begrenzt, den gewohnten Lebensstil während der Pensionierung zu erhalten.
Erhalt des Lebensstandards
Für den Erhalt des aktuellen Lebensstandards empfiehlt sich ein zukünftiges Renteneinkommen von ca. 80%. Erreicht man diese Quote nicht, resultieren Einschnitte im Vergleich zu vorher. Gerade dies ist jedoch im Widerspruch zu dem Zeitgewinn, welchen man ohne einen Vollzeitjob hat. Viele möchten sich Wünsche erfüllen, die durch das Berufsleben ständig aufgeschoben wurden.
Wer es sich leisten kann, und dies können die meisten, sollte immer von der steuerlich bevorzugten, gebundenen Vorsorge Gebrauch machen. Darüber hinaus steht die freie Vorsorge 3b zur Verfügung.
Selbst bei lückenloser Zahlung der AHV-Beiträge, sowie der Pensionskassenprämien bleibt, je nach Höhe des letzten Bruttoeinkommens, eine Vorsorgelücke (roter Bereich) bestehen. Personen mit einer zusätzlichen überobligatorischen BVG-Deckung, erzielen eine höhere Altersrente als hier dargestellt. Weitere Fallbeispiele und Informationen finden Sie auf der Webseite von UBS zur 3. Säule.
So lesen Sie die Grafik:
Suchen Sie auf der Bruttoeinkommensachse (horizontal) den Wert, der Ihrem durchschnittlichen Bruttojahreseinkommen (Einkommen ohne Abzüge) entspricht. Auf der %-Achse (vertikal) können Sie ablesen, wie viel Prozent Ihres letzten Bruttoeinkommens abgedeckt werden.
Beispiel 1:
Bei einem jährlichen (Familien-) Bruttoeinkommen von CHF 80’000 kann eine Altersrente von ca. 50% des letzten Bruttoeinkommens erwartet werden. In diesem Fall entspricht das ca. CHF 40’000.
Beispiel 2:
Bei einem jährlichen (Familien-) Bruttoeinkommen von CHF 110’000 kann eine Altersrente von ca. 38% (ca. CHF 42’000) des letzten Bruttoeinkommens erwartet werden.
Zur Berechnung des genauen Betrags empfiehlt sich die Bestellung einer provisorischen Rentenberechnung bei der AHV-Ausgleichskasse. Zusammen mit den Informationen aus Ihrem aktuellen Pensionskassenausweis erhalten Sie Klarheit über die zukünftigen Rentenleistungen.
Achtung: Wenn Sie auf Ihrem AHV-Ausweis Fehler finden sollten, dann müssen Sie das umgehend an die Ausgleichskasse melden. Anderenfalls genehmigen Sie diesen Fehler und es kann zu Kürzungen kommen.
Der AHV-Anspruch von Ehepaaren ist zusätzlich begrenzt auf maximal 150% der einfachen maximalen AHV-Altersrente.