Freie Vorsorge 3b – Was bieten Versicherungen an?
Lebensversicherungen: Ein Klassiker innerhalb der freien Vorsorge Säule 3b
Mit einer Lebensversicherung können die finanziellen Folgen von Unfällen, Krankheiten oder Tod gedeckt werden (Risikoanteil). Zusätzlich wird mit einem Sparanteil, je nach Versicherungstyp, ein Kapital oder eine Rente für das Alter aufgebaut.
Dafür bieten die Versicherungsgesellschaften verschiedene Arten von Lebensversicherungen an. Man unterscheidet grundsätzlich zwischen Kapitalversicherungen und Rentenversicherungen.
Innerhalb der Kapitalversicherungen (Kapitallebensversicherungen) unterscheidet man wiederum zwischen vermögensbildenden Lebensversicherungen und reinen Risikoversicherungen. Vermögensbildende Lebensversicherungen und Rentenversicherungen sind rückkauffähig, im Gegensatz zu den reinen Risikoversicherungen, die nicht rückkaufsfähig sind. Kapital- und Rentenversicherungen können entweder durch periodische Prämienzahlungen oder mit einer Einmalprämie finanziert werden. Risikoversicherungen werden durch periodische Prämien finanziert.
Die folgende Grafik verdeutlicht die Arten und Strukturen von Lebensversicherungen:
Kapitalversicherungen
Als Kapitalversicherung (auch Kapitallebensversicherung genannt) werden Lebensversicherungen bezeichnet, die bei vorzeitigem Rückkauf, bei Eintritt des versicherten Ereignisses oder nach Ablauf der Versicherungsdauer ein Kapital (Vermögen) auszahlen. Dabei wird zwischen vermögensbildenden und damit rückkaufsfähigen Kapitalversicherungen, Sparversicherungen und reinen Risikoversicherungen (nicht rückkaufsfähig) unterschieden.
Vermögensbildende Kapitalversicherungen
Zu den vermögensbildenden Kapitallebensversicherungen zählen die gemischten Versicherungen, die fondsgebundenen Versicherungen und die Sparversicherungen.
Nicht vermögensbildende Kapitalversicherungen - Risikoversicherungen
Risikoversicherungen bezwecken die Abdeckung von finanziellen Lücken bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit (Invalidität). Sie enthalten keinen Sparteil, haben daher keinen Rückkaufswert und sind somit nicht vermögensbildend. Bei Eintritt des Versicherungsfalls wird die vertraglich garantierte Risikoleistung ausgezahlt. Die Finanzierung erfolgt durch periodische Prämien.
Zu den Risikoversicherungen zählen: