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Gebundene Vorsorge 3a - Vorgehen falls der 3te Säule Maximalbetrag überschritten wurde

Was geschieht, wenn ich versehentlich zu viel in die Säule 3a eingezahlt habe?

Es kommt immer wieder vor, dass aus Versehen zu viel in die steuerbevorzugte Vorsorge (Säule 3a) eingezahlt wurde.

Die von der Bankstiftung bzw. Versicherungseinrichtung ausgestellte, jährliche Einzahlungsbescheinigung enthält immer den tatsächlich eingezahlten Betrag. Diese Einzahlungsbescheinigung ist die Grundlage zur Rückerstattung von Steuern und wird zusammen mit der Steuererklärung eingereicht.

Der zu viel eingezahlte Betrag ist definiert als der Betrag, der den gesetzlichen Maximalbetrag überschreitet

zu-viel-eingezahlung-saeule-3a-kleinWer zu viel eingezahlt hat, erhält von der zuständigen Steuerverwaltung eine Bescheinigung. Mit dieser Bescheinigung muss der zu viel einbezahlte Betrag bei der Bank oder Versicherung zurückgefordert werden.

Die Rückforderung und damit die Berichtigung des Säule 3a Guthabens werden bei der nächsten Steuerveranlagung anhand eines Kontoauszuges, von der Steuerverwaltung, kontrolliert.

Zu viel eingezahlte Beträge gelten als freie Sparleistungen. Sie werden als steuerbares Vermögen (inkl. Zinsen) aufgerechnet und entsprechend veranlagt.

Es ist nicht möglich einen Betrag innerhalb der erlaubten Maximalbeträge zurückzufordern. Hier gilt, was eingezahlt wurde verbleibt auch in der Säule 3a. Ausnahmen bilden nur die gesetzlich erlaubten Vorbezüge.

Bei Säule 3a-Versicherungspolicen wird nur der Sparteil von der Gesamtprämie zurückerstattet, da das Risiko zum Zeitpunkt der Besteuerung vom Versicherer bereits gedeckt wurde. Die Risikoprämie wurde quasi bereits dadurch „verbraucht“.