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Wie gehe ich vor

Vorsorge Säule 3a -➤ Sicherheit und Schutz der Ersparnisse

Wie sicher sind Ihre Säule 3a Ersparnisse? Was bedeuten Einlegerschutz, Einlagensicherung, Privilegierung und privilegierte Einlagen?

unsicherheit-bankenkrise-saeule-3aDie Finanzkrise 2008 hat für grosse Aufruhe gesorgt. Gross angelegte Finanzspekulationen haben die betroffenen Banken teilweise in existenzielle Schwierigkeiten gebracht. Privat- und Vorsorgesparer sollten fortan besser geschützt werden.

Der Gesetzgeber hat zuerst durch einen dringlichen Bundesbeschluss und schliesslich im Jahr 2011 durch eine definitive Anpassung des Schweizerischen Bundesgesetz über die Banken und Sparkassen (Bankengesetz) darauf reagiert und den sogenannten Einlegerschutz für Banken mit Schweizer Banklizenz gestärkt.

Tragende Säulen des Einlegerschutzes sind die sogenannte Privilegierung und die Einlagensicherung. Dieser Einlegerschutz würde im Falle eines Bankkonkurses greifen.

Beim Konkurs einer Bank wird von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) ein Konkursverfahren eröffnet. Darin werden die vorhandenen, liquiden Mittel festgestellt und den Forderungen der Gläubiger gegenübergestellt. Dazu wird in drei Konkursklassen unterschieden und die tatsächlich vorhandenen Gelder werden in aufsteigender Reihenfolge an die berechtigen Anspruchsklassen verteilt.

Bank Konkursklassen Schutz Vorsorge Saeule 3a

Zuerst werden die Gläubiger der ersten Konkursklasse bedient. Das sind z.B. Mitarbeitende mit offenen Lohnforderungen und PK-Beiträgen.

Die Säule 3a Konten und auch die Gelder aus Freizügigkeitskonten (2. Säule) fallen bis zu einem Gesamtbetrag von CHF 100’000 pro Gläubiger in die zweite Konkursklasse. Sind die Gläubiger der 1. Konkursklasse komplett bedient, dann werden die weiteren Mittel anteilsmässig an die Gläubiger der 2. Konkursklasse verteilt.

In die dritte Konkursklasse fallen die Vorsorgegelder, die CHF 100’000 übersteigen sowie alle übrigen Forderungen, wie z.B. Handwerkerrechnungen, Steuern, Darlehen, Obligationenguthaben. Gläubiger der dritten Konkursklasse werden nach allen anderen bedient.

Säule 3a Wertschriftenvorsorge (Vorsorgefonds) befinden sich immer im direkten Eigentum des Vorsorgesparers

Vorsorgefonds werden von der Bank rechtlich gesehen nur verwahrt. Im Fall des Bankenkonkurses können die Wertschriften auf eine andere Bank übertragen werden.

Generelle Ersparnisse werden privilegiert behandelt und zusätzlich durch die Einlagensicherung bis zu CHF 100'000 abgesichert

Ersparnisse (alle Arten von Konten im Rahmen der freien Vorsorge) werden bis zu CHF 100'000 pro Einleger (Kunde) privilegiert behandelt. Diese sogenannte Privilegierung bedeutet, dass die betroffenen Einlagen (Ersparnisse) in die zweite Konkursklasse übergehen und im Falle des Konkurses der Bank erhält der Bankkunde bis zu CHF 100‘000 ausgezahlt. Beträge, die diese Limite übersteigen, fallen in die 3. Konkursklasse.

Reichen die tatsächlich vorhandenen, liquiden Mittel aus der ersten und zweiten Konkursklasse für die Rückzahlung der privilegierten Bankeinlagen nicht aus, greift die sogenannte Einlagensicherung (esisuisse) ein. Die Einlagensicherung sichert privilegierte Ersparnisse bis zu CHF 100‘000 ab, so dass sie auch tatsächlich ausgezahlt werden können.

Die Privilegierung und die Einlagensicherung gelten pro Kunde und Bank oder anders gesagt pro Kunde und nicht pro Konto bei der gleichen Bank. D.h., wenn ein Bankkunde mehrere Konten bei der zahlungsunfähigen Bank führt, werden die Guthaben addiert und die Privilegierung sowie die Einlagensicherung auf gesamthaft maximal CHF 100‘000 beschränkt.

Die übersteigenden Forderungen sind unter Umständen (z.B. Guthaben von CHF 130‘000) nur teilweise gedeckt. Übersteigen die Ersparnisse also CHF 100’000, könnten diese verloren sein. Der betroffene Sparer kann für diese Forderung eine Konkursdividende zugesprochen bekommen. Also einen möglichen Betrag, der aus einer allfälligen Restliquidität zur Verfügung steht.

Was passiert mit dem Guthaben des 3. Säule Kontos bei einem Konkurs der Bank?

Generelle Ersparnisse und Vorsorgegelder sind separat voneinander geschützt.

sicherheit-vorsorge-Saeule-3aSäule 3a Ersparnisse (Guthaben) auf Vorsorgekonten werden ebenfalls bis zu CHF 100'000 pro Einleger (Kunde) privilegiert behandelt. Auch hier bedeutet die Privilegierung, dass die Säule 3a Guthaben bis zu CHF 100'000 in die zweite Konkursklasse übergehen. D.h. im Falle des Konkurses der Bank erhält der Bankkunde bis maximal CHF 100‘000 vor allen anderen Gläubigern ausgezahlt. Beträge, die diese Limite übersteigen, fallen in die 3. Konkursklasse. Gebundene Säule 3a Gelder müssen zwingend wieder auf ein gebundenes Säule 3a Konto einbezahlt werden.

Die Privilegierung der Säule 3a Gelder gilt zusätzlich (unabhängig) zur Privilegierung der übrigen Ersparnisse bei der gleichen Bank. Die Privilegierung gilt pro Kunde und Bank oder anders gesagt pro Kunde und nicht pro dritte Säule Konto bei der gleichen Bank. Achtung, die Einlagensicherung (esisuisse) gilt bei Guthaben auf Säule 3a Konten allerdings nicht und garantiert daher keine Auszahlung wie bei den generellen Ersparnissen. D.h. es müssen auch tatsächlich genügend liquide Mittel für die Gläubiger der privilegierten Säule 3a Ersparnisse vorhanden sein.

Privilegierung Einlagensicherung Schutz Vorsorge Saeule 3a

Es muss zudem beachtet werden, dass Freizügigkeitsgelder (2. Säule) zu den Säule 3a Geldern dazu gerechnet werden, falls diese bei der gleichen Bank angelegt wurden. Die übersteigenden Forderungen sind unter Umständen (z.B. Guthaben von CHF 130‘000) nur teilweise gedeckt. Übersteigen die gesamten Vorsorgegelder also CHF 100’000, könnten diese verloren sein, da sie gesamthaft den Forderungen der Gläubiger der dritten Konkursklasse zugerechnet werden.

Säule 3a Vorsorgegelder bei Banken mit Staatsgarantie

Bei allen Kantonalbanken (Ausnahmen: Waadt, Bern, Genf) garantiert der jeweilige Kanton für sämtliche Einlagen (Ersparnisse, Säule 3a und Freizügigkeitsvermögen), auch für diejenigen, die je CHF 100‘000 gesamthaft übersteigen.

Fazit und mögliches Vorgehen zur Absicherung der Säule 3a Gelder auf Vorsorgekonten im Konkursfall der Bank

Da es grundsätzlich erlaubt ist Vorsorgebeziehungen bei unterschiedlichen Banken zu führen, empfiehlt sich eine dahingehende Diversifizierungsstrategie, um jeweils von der vollen Privilegierung zu profitieren.

Siehe auch: Gebundene Vorsorge 3a - Steuerliche Behandlung

Falls Sie bereits mehr als CHF 100’000 angespart haben, eröffnen Sie am besten eine neues Säule 3a Konto bei einer anderen Bank und lassen die bestehende Vorsorgebeziehung ruhen. Die Verzinsung läuft dabei weiter. Die Kontobeziehung bei der neuen Bank geniesst dann wiederum eine Privilegierung bis maximal CHF 100‘000.

Freizügigkeitsleistungen (2. Säule Pensionskassengelder) gelten auch als Vorsorgeguthaben. Legen Sie diese ebenfalls bei einer anderen Bank an. So sind die Gelder unabhängig voneinander privilegiert gesichert.

Für die Auswahl der geeigneten Bank siehe: Zinsvergleich / Renditevergleich Säule 3a Vorsorgekonten

Vorsorge Säule 3a -➤ Entscheidung zwischen Bank und Versicherung

Soll ich die Säule 3a bei einer Bank oder Versicherung abschliessen? Beide Varianten haben Vorteile und Nachteile

Grundsätzlich gelten für die Säule 3a bei Banken dieselben gesetzlichen Vorschriften wie für Versicherungen. Das gilt für die steuerliche Abzugsfähigkeit, wie auch für die Bezugsmöglichkeiten (Vorbezug oder ordentlicher Bezug). Dennoch sind die Vor- und Nachteile bei den verschiedenen Angeboten abzuwägen.

Die Banklösung hat den Vorteil, dass das komplette Kapital für die Altersvorsorge eingesetzt wird. So erzielt man, bei gleichen Einzahlungen und Zinsen, einen höheren Kapitalbetrag für das Alter als bei einer Versicherungslösung.

Die Vorteile der Versicherung liegen im angebotenen Versicherungsschutz, der bei klassischen Banklösungen nicht gegeben ist. Da der integrierte Risikoschutz aber nicht gratis ist, wird entsprechend das Alterskapital reduziert.

Die folgende Grafik verdeutlich den Unterschied der Säule 3a bei Bank und Versicherung:

prinzip-bank-vs-versicherung-saeule-3a

Beispiel: Angenommen es stehen für die Säule 3a persönliche Geldmittel von CHF 6’000 zur Verfügung.

Im Fall 1 werden diese bei einer Bank investiert. Die Bank zahlt den kompletten Betrag in den Spartopf ein und verzinst diesen (Vorsorgekonto). Beim Wertschriftensparen (Vorsorgefond) kann es einen Wertzuwachs durch Wertsteigerung bei den Wertschriften geben. Bei Bezug wird der gesamte Spartopf inkl. Zins und Zinseszins bzw. Wertsteigerung ausgezahlt.

Im Fall 2 werden die CHF 6’000 bei einer Versicherung investiert. Die Versicherung benötigt einen Teil der Einzahlung, um damit den Versicherungsschutz und die anfallenden Kosten zu finanzieren. Der überbleibende Teil wird in den Spartopf gegeben und je nach Renditeumfeld verzinst bzw. durch Wertschriftenanstieg vermehrt. Dadurch das weniger in den Spartopf eingezahlt wird, resultiert bei gleicher Rendite ein geringer Endbetrag als bei der Bank. Das als Preis für den zusätzlichen Versicherungsschutz.

Für eine Versicherungslösung spricht der zusätzliche Versicherungsschutz. Bei integrierter IV-Prämienbefreiung zahlt die Versicherung bei einer auftretenden Invalidität weiterhin in die Säule 3a ein. Es ist empfehlenswert darauf zu achten, ob die Prämien allenfalls ausgesetzt werden dürfen und welche möglichen, finanzielle Verluste beim Vorbezug (Rückkaufswert der Police) eintreten können.

Die Vor- und Nachteile der Säule 3a bei Bank und Versicherung auf einen Blick:

  Bankprodukte Säule 3a Versicherungsprodukte Säule 3a
Laufzeit
  • Keine Bindung an die Bank
  • Bei Vorsorgekonto ist Bankenwechsel jederzeit möglich
  • Fixe Vertragsdauer
Einzahlung
  • Flexibel, Zahlungen können jederzeit unterbrochen werden
  • Regelmässige Zahlungen vertraglich vorgegeben
  • Verschiedene Versicherungen bieten gewisse Flexibilität an
Vorzeitiger Bezug
  • Einfach und meistens ohne Kosten möglich
  • Einige Banken verlangen Gebühren (z.B. CHF 250)
Wechsel der Gesellschaft
  • Einfach und meistens ohne Kosten möglich
  • Einige Banken verlangen Gebühren (z.B. CHF 250)
  • Möglich (eventuell mit Verlust)
Kosten
  • Keine
  • Abschluss-, Verwaltungs- und Risikokosten werden durch Zahlungen amortisiert
Geeignet für
  • Personen die keinen Versicherungsschutz benötigen
  • Personen die Versicherungsschutz benötigen

Fazit

Die persönliche Lebenssituation ist für den Entscheid Bank oder Versicherung massgebend. Ein Single hat hier ganz andere Bedürfnisse und Absicherungsnotwendigkeit als der Alleinverdiener mit einer jungen Familie und Wohneigentum.

Banklösungen bieten die grössere Flexibilität. Versicherungslösungen offerieren einen zusätzlichen Versicherungsschutz. Empfehlenswert könnte das Vorgehen nach der Devise: „Sparen bei einer Bank und versichern bei einer Versicherung“ sein. Versicherungen bieten dafür z.B. reine Risikoversicherungen an, die unabhängig vom Säule 3a Sparen abgeschlossen werden können.

Versicherungen reagieren immer mehr auf das Bedürfnis der persönlichen, finanziellen Situation und bieten vermehrt Säule 3a Vorsorgepolicen an, die bei der Einzahlung mehr Flexibilität geben. Es lohnt sich also entsprechende Fragen zu stellen und die Angebote zu vergleichen.

Vorsorge Säule 3a -➤ Anbieter und Konto wechseln

Säule 3a bei einer Bank: Wechsel des Vorsorgeprodukts oder des Vorsorgeanbieter

wechsel-konto-saeule-3a-kleinGuthaben von Säule 3a Ersparnissen können relativ einfach transferiert werden, solange sie zweckgebunden innerhalb der gebundenen Vorsorge verbleiben.

Dabei spielt es keine Rolle, ob das bestehende Guthaben zu einer anderen Bank oder innerhalb der verschiedenen Vorsorgelösungen (Konto, strukturierte Vorsorge oder Wertschriftenlösung) transferiert wird. So kann man z.B. das Guthaben eines 3a Zinskontos in eine Säule-3a Wertschriftenvorsorge wechseln und umgekehrt. Entweder bei der gleichen Bank oder aber durch einen Transfer zu einer anderen Bank. Die Bank kauft mit dem vorhandenen Sparguthaben die Wertschriften zum jeweiligen Tageskurs. Umgekehrt würde die Bank die Wertschriften zum jeweiligen Tageskurs verkaufen und dem 3a Zinskonto gutschreiben. Es gibt allerdings bisher keine Bank, die einen direkten Transfer der 3a-Wertschriften zu einer anderen Bank zulässt.

Es lohnt sich zu einem Anbieter mit einem höheren Zinssatz zu wechseln.

Eine Teilung bestehender Vorsorgeguthaben ist dabei nicht erlaubt. D.h., man darf nicht durch eine gesplittete Übertragung des Säule 3a Guthabens zusätzliche Vorsorgekonten eröffnen.

Folgendes Vorgehen sollte beim Wechsel des Säule 3a Guthabens zu einer anderen Bank beachtet werden:

1. Eröffnung einer Säule 3a Vorsorgebeziehung (Vorsorgekonto oder Wertschriftenlösung) bei der neuen Bank

2. Auflösung der bisherigen Vorsorgebeziehung. Ein Transfer von Säule 3a-Guthaben setzt die vollständige Auflösung des entsprechenden Vorsorgekontos und den Abschluss einer neuen gebundenen Vorsorgevereinbarung voraus

3. Einrichten eines allfälligen Dauerauftrags auf die neue Vorsorgebeziehung

Bei den meisten Banken ist dieser Vorgang kostenfrei. Es ist nicht möglich, nur einen Teil einer einzelnen Vorsorgebeziehung zu transferieren. Hier gilt das Motto: „entweder ganz oder gar nicht“. Bestehen mehrere Säule 3a Vorsorgebeziehungen bei einem Kreditinstitut, dann wird jede für sich behandelt.

Situation bei Erreichen des Alters 59 (Frauen) bzw. 60 (Männer) – Fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV Rentenalter

Fünf Jahre vor Erreichen des ordentlichen Rentenalters, sprich nach dem Alter 59 für Frauen bzw. Alter 60 für Männer entfällt die Gebundenheit der Gelder. D.h. ab diesem Alter kann die gesamte Leistung aus dem entsprechenden Vorsorgeverhältnis, zu welchem Zweck auch immer, bezogen werden.

Personen, die weiterhin einer AHV-pflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, durften bis Juni 2014 keinen Transfer der Säule 3a zu einer anderen Bank oder einer Versicherung vornehmen (alte Auslegung des Gesetzes).

Eine Arbeitsgruppe der Schweizerischen Steuerkonferenz, in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Sozialversicherungen, hat diese Einschränkung überprüft und aufgehoben.

Guthaben aus 3te Säule Ersparnissen dürfen transferiert werden, solange sie zweckgebunden innerhalb der gebundenen Vorsorge verbleiben. D.h. Übertrage von Säule 3a-Konti und Policen nach dem Alter 59/60 sind zulässig.

Wurde die vertragliche Fälligkeit einer Versicherungspolice für die Zeit nach dem Alter 59/60 vereinbart, ist eine Übertragung der fälligen Leistung auf eine andere Police oder ein Säule 3a Konto nicht erlaubt. Sieht die Versicherungsgesellschaft es vor (vgl. allgemeine Versicherungsbedingungen), können diese Policen vor Vertragsablauf verlängert werden, aber nur bis längstens fünf Jahre nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters und unter der Bedingung, dass die versicherte Person weiter einer AHV-pflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht.

Kündigungsfristen beim Wechsel des Säule 3a Vorsorgekontos

Inzwischen gibt es einige Banken, die eine Kündigungsfrist für Überträge an andere Vorsorgeanbieter eingeführt haben.

Gesetzlich stellt sich die Situation folgendermassen dar:
Laut der Verordnung BVV 3 ist die Eidgenössische Steuerverwaltung ESTV für die Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen durch die Vorsorgeanbieter verantwortlich. Das ESTV begründet nun, dass die Verordnung BVV 3 keine Bestimmungen zu den erwähnten Kündigungsfristen enthält. Entsprechend kann in diesen Kündigungsfristen auch keine Gesetzesverletzung feststellt werden. Zudem ist eine solche Kündigungsfrist aus steuerlicher Sicht unproblematisch. Daher ist die Kündigungsfrist als rechtmässig anzusehen.

Vorsorge Säule 3a -➤ Sparen mit Versicherungsschutz

Säule 3a Vorsorgelösungen von Versicherungen

Versicherung-Saeule-3aSchweizer Versicherungen dürfen, ebenso wie Banken, Vorsorgeprodukte für die Säule 3a anbieten. Dabei unterscheiden sich die Produkte in einem wesentlichen Punkt. Bei der Versicherungslösung ist immer ein Versicherungsschutz integriert.

Für Versicherungen und Banken gelten die gleichen gesetzlichen Vorgaben und Bezugsmöglichkeiten.

Beide Versicherungslösungen bieten neben dem reinen Alterssparprozess einen umfassenden Risikoschutz, während der Laufzeit, für Invalidität und Tod. Bei Invalidität wird eine vorher vereinbarte, monatliche Rente ausgezahlt. Bei Tod wird ein vereinbartes Todesfallkapital ausgezahlt. Zusätzlich lässt sich eine Prämienbefreiung versichern, falls es im Verlauf der Vertragsfrist zu einer Erwerbsunfähigkeit kommt.

Zu Beginn entscheidet man sich für die Höhe der jährlichen Einzahlungen. Die Versicherungen sprechen von einer Prämie. Die Prämie der Vorsorgeversicherung 3a setzt sich aus der Spareinlage, Versicherung und dem Kostenanteil zusammen. Die genaue Aufteilung dieser drei Komponenten wird von der Versicherung nicht ausgewiesen.

Die eigentlichen Kosten entstehen vor allem beim Abschluss der Versicherung durch die Provisionszahlung an den Versicherungsverkäufer. Löst man die Vorsorgeversicherung vor Vertragsende auf, was in einzelnen, gesetzlich vorgegebenen Fällen möglich ist, dann erhält man nur einen Rückkaufwert zurück, da der Kostenanteil über viele Jahre amortisiert werden muss.

A) Poduktangebot Säule 3a von Versicherungen

Versicherungen bieten eine Vielzahl von unterschiedlichen Vorsorge 3a Produkten an. Grundsätzlich basieren die Versicherungsprodukte auf der Vorsorgepolice 3a und der fondsgebundenen Vorsorgepolice 3a.

1. Vorsorgepolice 3a

Die Vorsorgepolice 3a kombiniert Risikoschutz (Invalidität und Tod) mit einem garantierten Alterskapital. Zusätzlich lässt sich eine Prämienbefreiung versichern, falls es im Verlauf der Vertragsfrist zu einer Erwerbsunfähigkeit kommt.

Garantierte Leistungen und Mindestverzinsung der Vorsorgepolice 3a

Die versicherten Leistungen der Vorsorgepolice sind in der vereinbarten Höhe garantiert. Das eingezahlte Kapitel wird mit einem garantierten Zinssatz verzinst. Dieser Zinssatz wird auch technischer Zins genannt.

Überschussbeteiligung (Bonus) der Vorsorgepolice 3a

Eine weitere Besonderheit der Vorsorgepolice ist die Überschussbeteiligung. Je nach Risiko- und Kostenverlauf erzielt die Versicherungsgesellschaft Zusatzgewinne. Die Versicherung, welche die Versicherung der beruflichen Vorsorge betreibt, ist gesetzlich verpflichtet einen Teil dieser Zusatzgewinne in Form einer Überschussbeteiligung auszuzahlen. Der Überschuss wird jedes Jahr aufgrund des Geschäftsergebnisses neu festgelegt und kann daher nicht garantiert werden. Die Überschussanteile werden bei der Vorsorgepolice 3a zur Erhöhung des Alterskapitals eingesetzt.

2. Fondsgebundene Vorsorgepolice Fonds 3a

Die fondsgebundene Vorsorgepolice 3a kombiniert Risikoschutz (Invalidität und Tod) mit einem Wertschriftensparprozess. Zusätzlich lässt sich eine Prämienbefreiung versichern, falls es während der Vertragslaufzeit zu einer Erwerbsunfähigkeit kommt. Der Sparanteil der Prämie wird direkt in Wertschriften investiert. Die Gewichtung beruht auf denselben gesetzlichen Vorschriften, wie die Anlagen der Pensionskassen. Massgebend ist die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2). Der Aktienanteil der gesamten Angebotspalette ist auf maximal 50% begrenzt. Wenn diese gesamthaft weniger Aktienquote hat, dann sind einzelne Vorsorgefonds bis 100% Aktienanteil erlaubt.

Durch die Investition des Sparanteils in Wertschriften erhöhen sich die möglichen Renditechancen und der zugesicherte Zins der Vorsorgepolice kann im günstigsten Fall überstiegen werden. Allerdings kann es zu Verlusten kommen, da die Wertschriftenkurse auch nach unten fallen können. Je höher der Aktienanteil ist, desto höher ist das Verlustrisiko.
Nach Ablauf der fondsgebundenen Vorsorgepolice, sprich bei ordentlichem Bezug, erhält der Versicherungsnehmer eine einmalige Kapitalauszahlung im Wert der Fondsanteile. Gewisse Versicherungsgesellschaften sagen ein Mindestalterskapital zu, wenn prognostizierte Wertpapiersteigerungen nicht auftreten.

B) Was sollte beim Abschluss einer (fondsgebundenen) Vorsorgepolice beachtet werden?

Notwendigkeit Versicherungschutz: Ist ein Versicherungsschutz wirklich notwendig?

Langfristige Zahlungsfähigkeit: Kann und will man die Prämie in der Zukunft regelmässig zahlen?

Zinsgarantie: Sollte bei der Vorsorgepolice möglichst hoch sein

Fondsrendite: Sollte bei der fondsgebundenen Vorsorgepolice möglichst hoch sein

Alterskapital: Sollte bei der fondsgebundenen Lösung garantiert sein

Gebühren/Kosten: möglichst transparent und gering

Zahlungsunterbruch: Es gibt Produkte, bei welchen dies vorgesehen ist (z.B. bei Mutterschaft)

Kontoauszüge und Steuerbescheinigung: kostenlos

C) Rückkaufswert einer (fondsgebundenen) Vorsorgepolice

Vorsorgepolicen werden bis zum Pensionsalter abgeschlossen. Es gelten die gesetzlichen Ausnahmen für einen vorzeitigen Bezug des gebundenen Vorsorgekapitals. Wenn die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind, kann der Vertrag frühzeitig aufgelöst werden. Im Versicherungswesen bezeichnet man dies auch als Rückkauf der Vorsorgepolice.

Da die eingezahlten Beträge (Prämien) in Spareinlage, Versicherung und Kostenanteil aufgeteilt werden, kann es beim vorzeitigen Bezug zu bösen Überraschungen kommen. Der Rückkaufswert entspricht nämlich nur der Spareinlage (plus Zinsen) abzüglich der noch nicht amortisierten Abschlusskosten.

Was sollte beim Rückkauf einer (fondgebundenen) Vorsorgepolice beachtet werden?
  • Erfüllung der gesetzlichen Vorraussetzungen
    • Finanzierung von selbstbewohntem Wohneigentum oder Rückzahlung von bestehenden Hypotheken
    • Einkauf in eine Pensionskasse
    • Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit oder Wechsel der bisherigen selbständigen Erwerbstätigkeit
    • Endgültiges Verlassen der Schweiz (Auswanderung)
    • Bezug einer Invalidenrente der eidgenössischen Invalidenversicherung und das Invaliditätsrisiko ist nicht mit einer Zusatzversicherung abgesichert
  • Der Rückkaufwert kann geringer als die eingezahlten Prämien sein
    • Die beim Versicherungsabschluss anfallenden Abschlusskosten (typischerweise 4-8% von der Versicherungssumme) werden über die Versicherungsdauer amortisiert. Beim Rückkauf wird nur der verzinste Sparteil ausgezahlt
  • Der Versicherungsschutz entfällt
    • Durch den Rückkauf erlischt ein allfälliger Versicherungsschutz bei Tod und Invalidität. Wird später erneut abgeschlossen oder auf eine reine Risikoversicherung umgestellt, erfolgt eine weitere Gesundheitsprüfung. Je älter der Vorsorgenehmer ist, desto höher ist der Risikoteil der Prämie

D) Vor- und Nachteile von Vorsorgelösungen 3a bei Versicherungen

Vorteile:
  • Neben dem Aufbau von Alterskapital ist ein Versicherungsschutz für Invalidität und Tod integriert
  • Prämienbefreiung bei Invalidität kann mitversichert werden
  • „Sparzwang“, da die Prämienzahlung nicht ausgesetzt werden darf
Nachteile:
  • Prämienzahlung kann bei den meisten Versicherungen nicht ausgesetzt werden (Zahlungszwang)
  • Vorbezug ist nur durch Rückkauf möglich (Rückkaufverluste)
  • Geringe Flexibilität
  • Wechsel der Versicherung nur unter Rückkaufverlusten möglich

E) Fazit

Der vorgegebene Sparzwang kann sich für gewisse Leute positiv auswirken. Dies gewährleistet eine regelmässige Einzahlung der Prämien. Bei der nicht fondsgebundenen Vorsorgepolice erreicht man am Ende der Laufzeit ein garantiertes Alterskapital. Darüber hinaus besteht ein Versicherungsschutz für sich und seine Angehörigen. Die fondsgebundene Vorsorgepolice sollte ein garantiertes Alterskapital ausweisen.

Vorsorge Säule 3a -➤ Sparen mit Wertschriften

Säule 3a Wertschriftenvorsorge (häufig auch Vorsorgefonds genannt) bietet langfristig eine bessere Verzinsung des Vorsorgekapitals als ein Vorsorgekonto

Die Wertschriftenvorsorge, im Rahmen der gebundenen Vorsorge 3a, ermöglicht ebenfalls steuerbegünstigtes Sparen. Das Geld wird, im Gegenteil zum Vorsorgekonto, zum Teil in Wertpapiere (Aktien, Fonds, Obligationen) investiert. Die Gewichtung beruht auf denselben gesetzlichen Vorschriften, wie Anlagen der Pensionskassen.

Massgebend ist die Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2). Der Aktienanteil der gesamten Anlagestiftung (Vorsorgeträger) ist auf maximal 50% begrenzt. Wenn diese gesamthaft weniger Aktienquote hat, dann sind einzelne Fonds bis 100% Aktienanteil erlaubt.

Durch die Investition in Wertschriften erhöhen sich die möglichen Renditechancen und die Zinsen des Vorsorgekontos können überstiegen werden. Allerdings kann es zu Verlusten kommen, da die Wertschriftenkurse auch nach unten fallen können. Je höher der Aktienanteil, desto höher ist das Verlustrisiko.

Die Wertschriftenvorsorge richtet sich an Personen mit einem mittel- bis langfristigen Anlagehorizont. D.h. es kann in den nächsten 10 bis 15 Jahren auf das Geld verzichtet werden. Z.B. wenn kein Hauskauf geplant ist oder die Pensionierung noch in weiter Ferne liegt.

Die meisten Banken bieten zwei bis vier verschiedene Produkte an, die sich aufgrund ihres Aktienanteils unterscheiden.

A) Folgende Anlagekategorien haben sich etabliert:

Kategorie Aktienanteil Anlagehorizont
Gering 0-5% bis 5 Jahre
Defensiv 5-15% 5-10 Jahre
Offensiv 20-35% 5-10 Jahre
Offensiv-Aggressiv 35-50% ab 10 Jahren
Aggressiv bis zu 100% ab 10 Jahren

Wie hoch diese zukünftige Rendite ist, hängt von der eigenen Risikobereitschaft sprich der Höhe des Aktienanteils und von der Anlagedauer ab. Je länger diese ist, desto grösser ist die Wahrscheinlichkeit einen ordentlichen Wertzuwachs zu erzielen.

Das Wertschriftenkonto kann nicht zu einer anderen Bank transferiert werden. Entscheidet sich der Kunde für eine andere Bank, müssen die Wertschriften zum aktuellen Zeitpunkt verkauft und das Kapital auf einem Vorsorgekonto zwischendeponiert werden. Bei der neuen Bank kann das Geld wieder in eine Wertschriftenlösung investiert werden. Je nachdem, wie sich der Kurs der Wertschriften entwickelt hat, kann es beim Verkauf zu einem Verlust kommen.

B) Folgendes gilt bei der Auswahl eines guten Anbieters zu berücksichtigen:

Historische Rendite: Möglichst hoch. Ist ein Mass für die Fähigkeit der Bank.

Gebühren: keine

Depoteröffnung und Saldierung: kostenlos

Depotführung: kostenlos

Kauf/Verkauf der Anteile: kostenlos

Kontoauszüge und Steuerbescheinigung: kostenlos

Kündigungsfrist für Übertragung: keine

C) Zu welchem Zeitpunkt soll ich einzahlen (Durchschnittskosteneffekt)?

Wertpapiere unterliegen ständigen Kursschwankungen. Diese können nicht zuverlässig vorausgesagt werden. Bei hohen Anteilspreisen werden automatisch weniger Wertpapieranteile gekauft, bei niedrigen Anteilspreisen entsprechend mehr.

Daher sollte das Vorsorgekapital in monatlichen, gleichen Teilbeträgen eingezahlt werden.

Beispiel: Für das Jahr 2020 stehen CHF 4800 zur Einzahlung in die Säule 3a zur Verfügung. Sinnvoll ist es, diesen Betrag in monatlichen Tranchen von CHF 400 einzuzahlen.

D) Vorteile der Wertschriftenvorsorge (Vorsorgefonds)

  • Die Rendite (Verzinsung) kann höher sein als beim Vorsorgekonto
  • Die Höhe der Einzahlungen kann, im Rahmen des Maximalbetrags, frei bestimmt werden. Es gibt keine Einzahlungsverpflichtung
  • Das einbezahlte Geld wird in Wertpapiere (im Rahmen der Anlagekategorie) investiert und nicht teilweise für Versicherungsprämien genutzt

Nachteile der Wertschriftenvorsorge (Vorsorgefonds)

  • Die Verzinsung ist nicht garantiert. Ein mögliches Verlustrisiko wird dem Vorsorgenehmer übertragen. D.h. der Vorsorgenehmer kann Teile seines Geldes verlieren
  • Nicht als kurzfristige Anlage (kleiner 5 Jahre) geeignet
  • Möchte man zu einer anderen Bank wechseln, müssen die Wertschriften zum aktuellen Kurs verkauft werden. Es kann zu einem Verlust kommen
  • Es besteht kein Versicherungsschutz bei Tod oder Erwerbsunfähigkeit

E) Fazit

Die Wertschriftenvorsorge sollte nur bei einem längeren Anlagehorizont gewählt werden. Je nach Produkt der Banken sollte der sich ab fünf Jahren bewegen. Das zur Verfügung stehende Kapital sollte in gleichen, monatlichen Beträgen eingezahlt werden.

Sinnvoll ist durchaus die Kombination eines Vorsorgekontos und einer separaten Wertschriftenvorsorge. So können z.B. die jährlichen Maximalbeträge gesplittet und je in die entsprechende Lösung eingezahlt werden. Das Risiko ist dadurch breiter diversifiziert.

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