Säule 3a: Neupositionierung der UBS Vitainvest Fonds
Säule 3a: Neupositionierung der UBS Vitainvest Fonds
- Senkung der pauschalen Verwaltungsgebühren
- Neuausrichtung der bestehenden Vitainvest Fonds
- Neue Vorsorgefonds mit Schweizer Anlagefokus
UBS hat im Rahmen der laufenden Überprüfung der Produktepalette die UBS Vitainvest Fonds neu positioniert. Die pauschalen Verwaltungsgebühren der bestehenden UBS Vitainvest Fonds werden gesenkt. Ausserdem werden die Fonds globaler ausgerichtet und in 'UBS Vitainvest World' umbenannt. Neu legt UBS zudem zwei Vorsorgefonds mit Fokus auf Schweizer Anlagen auf.
Neuausrichtung der bisherigen UBS Vitainvest Fonds und Umbenennung in UBS Vitainvest World
Die bestehenden UBS Vitainvest Fonds werden durch eine breitere Länderallokation der Anlagen diversifizierter. Alle vier bestehenden UBS Vitainvest Fonds werden automatisch umbenannt und erhalten den Zusatz 'World'. Nach wie vor stehen Fonds mit verschieden grossen Aktienanteilen zur Verfügung, je nach Risikotoleranz und -fähigkeit des Anlegers. UBS Vitainvest World Fonds eignen sich für Kunden, die ihre Vorsorgeersparnisse weltweit anlegen möchten. Die Aktienanteile bleiben trotz der globaleren Ausrichtung der Anlagen innerhalb der ursprünglichen Bandbreiten...
Quelle: http://www.ubs.com/1/g/media_overview/media_switzerland/releases?newsId=180506
Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die Grenzbeträge der privaten und beruflichen Vorsorge an
Anpassung der AHV/IV-Renten, neue Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge
Bern, 24.09.2010 - Der Bundesrat passt per 1. Januar 2011 die AHV- und IV-Renten sowie den Betrag für den Lebensbedarf bei den Ergänzungsleistungen der aktuellen Preis- und Lohnentwicklung (Mischindex) an. Die Aufwertung beträgt demnach 1,75%. Gleichzeitig werden die Berechnungsgrundlagen der beruflichen Vorsorge darauf abgestimmt.
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Anpassung der Grenzbeträge in der beruflichen Vorsorge
In der obligatorischen beruflichen Vorsorge wird der Koordinationsabzug von 23'940 auf 24'360 Franken erhöht, die Eintrittsschwelle steigt von 20'520 auf 20'880 Franken. Der maximal erlaubte Steuerabzug im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) beträgt neu 6'682 Franken (heute 6'566) für Personen, die bereits eine 2. Säule haben, respektive 33'408 Franken (heute 32'832) für Personen ohne 2. Säule. Auch diese Anpassungen treten auf den 1. Januar 2011 in Kraft.
Quelle: http://www.bsv.admin.ch/themen/vorsorge/aktuell/01343/index.html?lang=de&msg-id=35271